Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-11 U 125/10

Tenor

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 11.03.2010 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.255,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen der Kläger zu 18 % und das be-klagte Land zu 82 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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