Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 118/10

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Mai 2010 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewie-sen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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