Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 WF 279/10

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts

– Familiengericht – Essen-Borbeck vom 05.07.2010 teilweise abgeändert:

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt M aus F für die 1. Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe insoweit bewilligt, als er gegenüber der Antragsgegnerin einen Ausgleichsanspruch in Höhe von insgesamt 460,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit geltend macht.

Die Beschwerde des Antragstellers vom 22.07.2010 im Übrigen wird zurückgewiesen.

Die Gebühr nach Ziff. 1912 KVFamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.