Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 118/10

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 27.05.2010 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen auf den vom Landgericht ausgeurteilten Betrag von 29.750 € ab dem 12,08.2009 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen sind.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.