Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 W 632/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Auslagen und die Vergütung des zu 2) beteiligten Nachlasspflegers wird auf 6.593,04 € festgesetzt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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