Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 Ws 15/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des

Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer des Landge-

richts Bielefeld zurückverwiesen.


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