Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 WF 256/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

Dem Antragsgegner wird, soweit er Zurückweisung des Antrags auf Feststellung, dass das Verfahren in der Hauptsache ab Juni 2010 erledigt ist, ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus M2 zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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