Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 W 461/10

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1) aufer-legt.

Der Geschäftswert wird auf 3.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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