Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 218/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. September 2010 verkündete zweite Versäumnisurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen-Borbeck wird als unzulässig verworfen.

Dem Kläger werden die Kosten der Berufung auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.