Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-2 RBs 146/10

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Recklinghausen zurück-verwiesen.


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