Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-4 U 186/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. August 2010 verkündete Ur-teil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Mietwagen Patienten zu befördern, die ein fachgerechtes Tragen und eine fachgerechte Lagerung benötigen, wie geschehen bei dem Transport des Patienten M vom 07.08.2009.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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