Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 U 149/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. September 2010 verkündete Urteil der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.901,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2009 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtlich angefallene Rechts¬anwaltskosten in Höhe von 1.064,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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