Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-25 W 143/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teil-weise abgeändert:

Die von der Beklagten aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.02.2010 an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 12.153,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk¬ten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

03.02.2010 aus 6.696,29 Euro und seit dem 24.09.2010 aus weiteren 5.457,35 € festgesetzt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.345,89 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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