Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 6/11

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 2. November 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Lü-dinghausen teilweise abgeändert.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragsteller für die Zeit ab Januar 2010 Kindesunterhalt in folgender monatlicher Höhe zu zahlen:

an den Antragsteller zu 1):

für die Zeit von Januar bis Mai 2010 19,00 €

für die Zeit ab Juni 2010 125,55 €;

an die Antragstellerin zu 2):

für die Zeit von Januar bis Mai 2010 16,00 €

für die Zeit ab Juni 2010 105,49 €.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen; die weitergehende Beschwerde wird ebenfalls zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern zu 1/10 und dem Antragsgegner zu 9/10 auferlegt.

Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses wird angeordnet.


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