Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 WF 143/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt T2 Verfah-renskostenhilfe bewilligt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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