Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-28 U 12/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Dezember 2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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