Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-4 Ws 207/10

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Der Untergebrachte ist am 19. Dezember 2011 aus der Sicherungsverwah-rung zu entlassen.

Mit der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung tritt Führungsaufsicht ein, die fünf Jahre dauert.

Die nähere Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird der Strafvollstreckungskammer Arnsberg übertragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Untergebrachten im Be-schwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskas-se.


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