Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 U 27/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Januar 2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufungsinstanz, an das Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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