Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 WF 10/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden ebenfalls gegeneinander aufgeho-ben.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.

Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin Q aus N ratenfreie Pro-zesskostenhilfe zur Abwehr der sofortigen Beschwerde bewilligt.


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