Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 RVs 69/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten der Revisionen, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Minden zurückverwiesen.


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