Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 RBs 271/11

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwie-sen.


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