Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-19 U 86/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. März 2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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