Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 140/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen einschließlich des ihm zu Grunde liegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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