Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-19 U 51/11 OLG Hamm

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Januar 2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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