Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-31 U 94/11

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 28.07.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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