Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 RBs 326/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Ab-teilung des Amtsgerichts Bielefeld zurückverwiesen.


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