Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 22 W 92/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 24.11.2011 gegen den sein Prozesskostenhilfegesuch ablehnenden Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 10.11.2011 wird auf    seine Kosten zurückgewiesen.


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