Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-28 U 122/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. April 2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen und das diesem zugrunde liegende Verfahren aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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