Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 91/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. August 2011 verkündete Teilurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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