Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-4 U 169/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Oktober 2011 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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