Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 UF 168/11

Tenor

Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Witten vom 26.5.2011 teilweise abgeändert und neu gefasst.

Die elterliche Sorge für den am 16.10.2007 geborenen D T wird den Kindeseltern gemeinsam übertragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter. Die

Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleiben gegeneinander

aufgehoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000 € festgesetzt.


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