Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 WF 174/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Verfahrenswert für das Versorgungsausgleichsverfahren wird auf 10.260,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Be-schwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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