Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-12 UF 207/10

Tenor

Die Beschwerde der weiteren Beteiligten gegen die im Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rahden vom 19. August 2010 angeordnete interne Teilung des bei der weiteren Beteiligten bestehenden Anrechts wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der weiteren Beteiligten auferlegt.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird endgültig auf 5.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.


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