Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 265/11

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.934,00 € festgesetzt (3 x 10 % von

9.780,00 €).


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