Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 RVs 7/12

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch über den Verfall abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Gegen den Angeklagten wird der Verfall eines Geldbetrages von 2.499,20 € angeordnet.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.


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