Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-18 U 84/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. Januar 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen (19 O 524/09) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert die Klägerin mit mehr als 20.000,00 €; die Revision wird nicht zugelassen.


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