Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-12 UF 235/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Gütersloh vom 30.06.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.


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