Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 RBs 441/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu-gehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.


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