Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 RBs 68/12

Tenor

Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeld-sachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters).

Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.


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