Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-24 U 61/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.04.2011 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt jeweils nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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