Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 WF 213/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 07.07.2011 wird der Be-schluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Detmold vom 27.06.2011 abge-ändert.

Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von

Herrn Rechtsanwalt X aus C2 bewilligt.


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