Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 WF 271/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 28.09.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Marl vom 08.09.2011 abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von

Herrn Rechtsanwalt I aus C bewilligt.


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