Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 2 U 25/11

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. Dezember 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Klägerin werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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