Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-6 U 59/12

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden

nicht erstattet.


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