Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 W 13/12

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten und unter Zurückweisung der Beschwerde der Klägervertreter wird der Streitwertbeschluss der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold vom 08.12.2011 wie folgt abgeändert:

Der Streitwert für den Rechtsstreit beträgt 59.050,65 €; der Gegenstandswert des Vergleiches beträgt

70.925,06 €.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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