Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 UF 177/10

Tenor

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ahlen vom 10. August 2010 wird zurückgewiesen.

Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000,00 €.


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