Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 UF 97/11

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Minden vom 1.3.2011 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller aus übergegangenem Recht

a.

für das am ####1996 geborene Kind A und für den Zeitraum Februar 2009 bis einschließlich April 2012,

b.

für das am ####1998 geborene Kind B und für den Zeitraum August 2009 bis einschließlich April 2012 sowie

c.

für das am ####2006 geborene Kind C und für den Zeitraum Februar 2009 bis einschließlich April 2012

rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von insgesamt 6.975 € zu zahlen nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz

aus 2.526 € seit dem 25.6.2010,

aus jeweils weiteren 224 € monatlich ab dem jeweiligen Monatsersten vom 1.7.2010 bis zum 31.7.2011

aus jeweils weiteren 170 € monatlich ab dem jeweiligen Monatsersten vom 1.8.2011 bis zum 31.3.2012

und aus weiteren 177 € seit dem 1.4.2012

2.

Der Antragsgegner wird ferner verpflichtet, an den Antragsteller aus übergegangenem Recht und für den Zeitraum ab Mai 2012 Kindesunterhalt in Höhe von monatlich je

a.              135 € für das am ####1996 geborene Kind A

b.              134 € für das am ####1998 geborene Kind B und

c.              104 € für das am ####2006 geborene Kind C

zu zahlen.

3.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Dier Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden unter den Beteiligten gegeneinander aufgehoben.


 

Zusatz:

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, sondern mit Beschluss vom BGH vom 19.03.2014 (XII ZB 367/12) zum Teil (im Kostenpunkt sowie bzgl. des ab Juli 2012 zu zahlenden Unterhalts) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen worden.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130

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