Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 192/12

Tenor

Dem Betroffenen wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus H2 bewilligt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 29. Februar 2012 wird aufgehoben.Die Sache wird zu neuer Prüfung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Der Antrag auf Zurückverweisung an eine andere Strafvollstreckungskammer wird zurückgewiesen.


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