Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 30 U 157/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. August 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


Die Sache befindet sich beim BGH unter dem Aktenzeichen: XII ZR 8/13

Gründe:

1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.