Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-27 U 25/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.01.2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

 

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.


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